Mitgliedschaft / Vereinssatzung
Auszüge aus der Vereinssatzung der Deutschen Gesellschaft für zahnärztliche Schnarchtherapie e.V.:
§ 2 Vereinszwecke, Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenverordnung
- Der Zweck des Vereins ist es, wissenschaftliche Kenntnisse der zahnärztlichen Schnarchtherapie durch Forschung , Aus- und Weiterbildung zu sammeln, zu vermitteln und zu verbreiten.
- Veranstaltung von Kolloquien, Seminaren, Workshops und sonstigen Fortbildungsmaßnahmen
- Förderung der Veröffentlichung über aktuelle Forschungsergebnisse der zahnärztlichen Schnarchtherapie
- Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Instituten, Arbeitsgemeinschaften und schlafmedizischen Einrichtungen
- Erarbeitung von Maßstäben zur Beurteilung von Produkten und Hilfsmittel auf entsprechender Qualitätskennzeichen
§ 3.1 Mitglieder des Vereins können sein
- ordentliche Mitglieder
- Ehrenmitglieder
- fördernde Mitglieder
Die Mitgliedschaft ordentlicher und fördernder Mitglieder setzt einen schriftlichen Aufnahmevertrag voraus, über den der Vorstand nach freiem Ermessen entscheidet. Diese Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner Überprüfung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eintrag in die Liste der Vereinsmitglieder. Sie endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist jederzeit mit Wirkung zum Ende eines Kalenderjahres an den Vorstand möglich.
§ 4 Finanzierung und Beitragspflicht
- Die Vereinsarbeit wird durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert.
- Von den ordentlichen Mitgliedern und fördernden Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben. Ihre Höhe und Fälligkeit wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.